Gründe, um die Polizei zu callen mit I
Straftat nach StGB, bei Kenntnis kann Polizei einschreiten
Straftat im Netz, Anzeige bei Polizei üblich
Psychisch auffällige Person kann Gefahr bedeuten
Raubüberfall ist akute Gefahr, Polizei rufen
Verfolgung kann Gefahr bedeuten, Polizei einschalten
Raub/Diebstahl, typischer Grund für Anzeige
Diebstahl ist Straftat, Polizei kann eingeschaltet werden
Schwere Betrugsform, wird von Polizei verfolgt
Selbstanzeige bei Tötungsdelikt, Polizei zuständig
Totes Wildtier auf Straße, Polizei zwecks Sicherung
Akute Bedrohung der eigenen Person, klarer Notrufgrund.
Unerlaubtes Eindringen, z.B. Hausinvasion, Polizei rufen.
Schussverletzung ist lebensgefährlich, sofort 110.
Entführung ist schwere Straftat, sofort Polizei.
Verlaufen, v.a. als Kind/ im Wald, Polizei kann helfen.
Überfall oder Raub in Gang, klassischer Notfall.
Einbruch ist strafbar, hier ruft man die Polizei.
Gefahr im Straßenverkehr, Polizei oder Feuerwehr
Akute Gefahr, Polizei/Notruf bei Angst möglich
Körperliche Gewalt, klarer Grund für Notruf
Organisierte Kriminalität, Polizei zuständig
Sammelbegriff für Online-Straftaten, passt
Akuter Angriff, klassischer Notrufgrund
Lebensgefahr, Notruf 112 / Polizei verständigen
Verfolgung durch gefährliche Person, Notfall
Tierquälerei ist Straftat, Polizei rufen!
Diebstahl eines Tieres, Polizei wäre zuständig
Diebstahl eines Handys, klare Straftat
Identitätsdiebstahl ist Straftat, Anzeige!
Raub/Diebstahl, klarer Grund für Notruf
Selbstanzeige wegen Diebstahls beim Polizei
Gefährliche Person entlaufen, Polizei zuständig
Akuter Raubüberfall, sofort Polizei rufen!
Raubüberfall auf Imbiss, klarer Polizeifall
Kann Notlage sein, z.B. eingeklemmt
Klassischer Grund: akute Eigengefährdung
Die Wörter auf der Liste Gründe, um die Polizei zu callen mit I stammen von Spielern des Wortspiels Stadt Land Fluss.